Das Weltkulturerbe
The World-Cultural-Heritage
in 2024
Wohnungswechsel Teil II
-------- Weitergeleitete Nachricht --------*
Betreff: | In der Sache |
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Datum: | Wed, 30 Oct 2019 14:21:42 +0100 |
Von: | Ursula Sabisch <nets_empress@gmx.net> |
An: | verwaltung@lg-kiel.landsh.de, referendare@lg-kiel.landsh.de, pressestelle@lg-kiel.landsh.de, luecke-o@bistum-muenster.de, b.reichenbacher@lrz.uni-muenchen.de |
Ursula Sabisch, Am Ährenfeld 15, 23564 Lübeck, Germany
An das Landesgericht Kiel
Deliusstraße 22-24
24114 Kiel
E-Mail: verwaltung@ag-kiel.landsh.de
An das Amtsgericht Lübeck
Betreuungsstelle
Am Burgfeld 7
23564 Lübeck
THE FREE ENGLISH TRANSLATION FOR THE MOST IMPORTANT PART YOU MAY FIND HERE!
Sehr geehrte Damen und Herren der Judikative, liebe Leser,
mittlerweile sollten auch besonders Sie und Ihresgleichen als die Judikative eine Einsicht hinsichtlich der Trägerschaft eines Sonderstatus bestimmter Personen zeigen, zu denen Sie eher nicht gehören werden. Das bedeutet im Klartext auch für Sie und Ihresgleichen:
Es existieren Personen hier auf Erden mit einem Sonderstatus und es existieren verstorbene Personen anderswo, die hier auf Erden gelebt haben und diese verstorbenen "Arten eines Menschen" somit bereits über einen Sonderstatus verfügen werden.
Diese Verstorbenen werden ausschließlich auf Anweisungen meines "Gottesknechtes", der auch über dem Teufel stehen wird, unter eine Betreuung der Lebenden gestellt werden müssen, was sich nicht ausschließlich aber besonders bei einem Mörder bemerkbar machen müsste!
Somit bekommt jeder Mörder oder Verbrecher die Chance, seine oder seinen begangenen Fehler durch eine sehr hohe entsprechende Gegenleistung zu korrigieren, indem ein Mörder die Möglichkeit erhält, nach der abgeleisteten "Strafarbeit" durch solch eine Betreuungsleistung die Seiten seiner Lebensbilanz wechseln zu können!
Das darf jedoch nicht auf Kosten anderer Erdenbürger geschehen!
Somit werden alle Gefangenen, die keine Gefährdung für die Allgemeinheit darstellen, auf freien Fuß gesetzt werden müssen, wobei eine Wiederholungstat mit größter Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann.
Alle anderen Mörder und Verbrecher, die sich nicht der Judikative unterwerfen mussten, da deren Verbrechen bislang nicht aufgedeckt wurden, werden entsprechend der offenen, zu verbüßenden Betreuungsarbeit der ermordeten Opfer durch den "Gottesknecht" durch die Strafarbeit gemaßregelt werden!
Für Massenmörder ergibt sich vermutlich eine zusätzlich Maßregelung zwischen Leben und Tod!
Unausgereifte Menschenleben, die durch Abtreibungen getötet wurden, behalten logischerweise auch eine teuflische Verbindung zu deren Mördern oder Erzeuger, was auch der "Gottesknecht" meiner Person steuern sollte, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, indem er dann aktiv geworden ist, da ansonsten eine andere beziehungsweise fremdartige Steuerung "greifen" könnte!
Ein Mörder oder Verbrecher, der sich auf hohen Kosten anderer durch seinen Status verstecken kann oder seine Tat anderen Menschen versucht, zuzuordnen, kommt nach Erkenntnis der Sachlage erst einmal in Gewahrsam, indem vorzugsweise die Psychiatrie oder das Gefängnis der Weg und das Ziel für solch einen schwer "Betroffenen" ist, was sich vermutlich bei anderen Menschen via TV erkennbar offenbaren wird.
Um nochmals auf den Sonderstatus meiner Person als eine übergeordnete "Kaiserin" zurückzukommen, welchem Sie sich umgehend zu beugen haben, indem Sie mir als solch eine Person zu meinem Recht verhelfen werden, muss entsprechend dem Zeitdruck, der auch durch die zunehmende Anzahl und Stärke der Erdbeben nachweisbar ist, eine Handlungsfähigkeit meiner Person durch die Bundeswehr oder die amerikanischen Blauhelme* und den BGS herbeigeführt werden, wie bereits in einigen meiner Homepages angekündigt.
Des Weiteren haben Sie es als die Judikative durch die Betreuungsstelle Lübecks gewagt, für meine betroffene Schwester, Frau R. K., eine Überprüfung ihrer Wohnverhältnisse anzuordnen, was Ihnen als Betreuungsstelle längst nicht mehr unterlag!!
Sie und Ihresgleichen haben meine Schwester bereits bis auf einen kleinen Rest zerstören lassen und haben kein Recht der Welt, meiner Schwester einen Platz zuzuordnen oder sie ohne ihr Einverständnis auf einen anderen Platz zu verweisen!
Wenn hier jemand eine Zuordnung trifft, dann ist es meine Person!
1) Sie werden sich in aller Form bei meiner Schwester für Ihre niedrige und feige Vorgehensweise und Lebensart mündlich und schriftlich zu entschuldigen haben! Sollten Sie zuwiderhandeln, werden Sie und Ihresgleichen um eine zweiwöchige Obdachlosigkeit nicht herumkommen!
Was fällt Ihnen eigentlich ein?
2) Die derzeitigen Nachbarn meiner Schwester, die eine Meldung und Untersuchung beim Vermieter oder bei Gericht veranlasst haben, werden bitte unverzüglich ihre Wohnungen räumen und in eine passende Wohnstätte umziehen und nicht, wie es bei Ihnen in der Betreuungsstelle üblich ist, in der Regel zu veranlassen*, dass die betroffenen Menschen die Wohnung räumen müssen, die teilweise auch Ihre Zeche zahlen mussten!
Jeder, der als ein Nachbar unbefugt die Wohnung eines Nachbarn betrat, indem in die Wohnung eingebrochen wurde, besonders derjenige oder diejenigen, die die Wohnung meiner Schwester unbefugt betraten, werden bitte ebenfalls unverzüglich das Wohnhaus verlassen und in eine andere Bleibe ziehen müssen.
3) Meine Schwester erhält als Schadensersatz und als einen letzten Ausweg aus der gemeinsamen misslichen Situation einen vorbestimmten Doppelgarten in der Hohewarte II, welcher bereits schriftlich dem Betreuer meiner Schwester, Herrn H., genannt wurde, wobei meine Person als ein Zweitmitglied die Verwaltung der genannten Gärten meiner Schwester übernimmt. Die Vorpächter werden bitte unverzüglich und anstandslos die Gärten freigeben und erhalten im Lilienweg einen zugeordneten Garten, den meine Schwester trauriger Weise in Anspruch nahm. Die Übernahmekosten trägt zu gleichen Teilen die Stadt Lübeck und die Fam J. G..
Jeder, der aus der Nachbarschaft unbefugt das Gartenhaus eines Nachbarn betrat und somit in den Garten eingebrochen ist oder die Gartengeräte beschädigt hat, beispielsweise an der Gartenpumpe eines Nachbarn manipulierte, ganz besonders den gemeinsamen Doppelgarten meines Lebensgefährten bzw. angetrauten Prinzgemahls und meiner Person betreffend, wird bitte unverzüglich die Gartenanlage verlassen und in eine andere Gartengemeinschaft ziehen müssen, was sich ebenfalls via TV erkennbar zeigen sollte.
4) Meine Person wird erneut durch das Wohnverhalten des Mieters aus dem ersten Stock, Herrn K., seit Wochen bis auf den letzten Nerv während des Tages und nun seit fast zwei Wochen auch während der Nachtruhe gestört und fordert Sie und Ihresgleichen hiermit auf, die Gründe für das Verhalten ordnungsgemäß zu klären, was, wenn überhaupt, vermutlich nur einem sehr erfahrenden Psychiater möglich sein wird, indem jedoch unverzüglich und unabhängig von jeder Erklärung dieses "neurotischen Verhaltens" eine Räumung der Wohnung des besagten Herrn vonstattengehen muss, wobei ein Umzug nach Hamburg der Umwelt helfen würde und wobei die besagte Wohnung leer stehend bleiben wird, da die Gesundheit meiner Person ansonsten nicht mehr in der Sache und im Auftrag ausreicht, was für meine Schwester schon lange infrage gestellt ist. Die Kosten für den Umzug trägt Herr K. und die Stadt Lübeck zu gleichen Teilen.
Sollte eine weitere Zwangsräumung wegen Einbruchs oder zu starker Lärmbelästigung eines Nachbarn in der Nachbarschaft erfolgen, erhält meine Schwester eine freigewordene mietfreie Wohnung in dem Wohnhaus Am Ährenfeld 15 in Lübeck.
Alle weiteren Wohnungen in dem Haus bleiben als gerechter Ausgleich in der Sache leer stehen und unbewohnt zulasten des Vermieters und der Stadt Lübeck zu gleichen Teilen!
Nochmals: Jeder, der als ein Nachbar unbefugt die Wohnung eines Nachbarn betrat, wobei der Vermieter eingeschlossen ist, besonders wenn jemand die gemeinsame Wohnung meiner Person mit Lebensgefährten unbefugt betrat, wird bitte ebenfalls unverzüglich das Mietshaus verlassen und in eine andere Bleibe ziehen müssen, was sich möglicherweise längst gezeigt haben könnte!
Schämen Sie sich, Sie lassen auf Menschen mit schwachen Nerven herum trampeln und selbst leben Sie in der Regel in einem Haus mit Garten!
Ihren Garten oder Vorgarten werden Sie und viele andere selbstverständlich noch nutzen dürfen, jedoch Sie werden ihn als Ihr künftiges Wohndomizil einzurichten haben und zwar für die Dauer, in der meine Schwester schauen musste, wo sie bleiben konnte beziehungsweise wo es für meine Schwester auszuhalten ist oder auszuhalten war, Sie schrecklichen Kreaturen, Sie!
Ansonsten werden Sie und viele andere in eine einfache Mietwohnung durch den Wohnungstausch einer kinderreichen Familie umziehen müssen!
5) Sie werde ich lehren und ganz besonders dann, wenn Sie nicht unverzüglich reagieren werden! !
6) Anderenfalls kann es passieren, dass wir alle das Laufen lernen werden!
7) Sollte meine Schwester es vorziehen, in ein Schloss mit betreutem Wohnen wechseln zu wollen, wobei das Plöner Schloss, Eutiner- oder Schweriner Schloss für diesen Part der Vorsehung geeignet wären, so wie es für viele Betroffene vorgesehen und als ein Befehl zu verstehen ist, dann sollte der Wunsch meiner Schwester respektiert werden.
Sollten Betroffene den Wechsel in ein Schloss ablehnen und die Klinik vorziehen, ist auch das zu respektieren.
Merke: Niemand ist des anderen Richter, wenn sich diese oder ähnliche Abgründe auftun werden, jedoch ganz offensichtlich mit einer Ausnahme und zwar handelt es sich dabei um meine Person!*
MfG
Ursula Sabisch
Empress
Dieses Dokument muss unter Wahrung der Person zwangsweise in eine meiner Homepages aufgenommen werden,
da es sehr viele Menschen betrifft!
Dokument überprüft und ergänzt am 2. Oktober 2021.